Die versicherten Personen...
Für eine Familie und Angehörige, die im gleichen Haushalt leben, reicht in der Regel ein Familien-Haftpflichtversicherungsvertrag.
Wenn ein Paar zusammenzieht, egal ob verheiratet oder unverheiratet, können sich beide Partner über einen Vertrag absichern. Wenn beide bereits eine Haftpflichtversicherung besitzen, kann der neuere Vertrag ohne Probleme gekündigt werden. So können - bei gleichem Versicherungsschutz - Beiträge gespart werden. Außerdem bieten die Gesellschaften Sonderverträge für Singles und Senioren an.
Bei dem versicherten Personenkreis handelt es sich um:
- den Ehepartner, den Lebensgefährten (auch gleichgeschlechtlich - wenn er im gleichen Haushalt lebt und auf dem Versicherungsschein namentlich erwähnt ist).
- die Kinder des Versicherungsnehmers, solange diese minderjährig sind oder volljährig aber unverheiratet und außerdem noch eine Berufsausbildung oder Studium absolvieren.
- weitere im Haushalt lebende Personen - wie zum Beispiel Großeltern - können ebenfalls mitversichert sein (abhängig von Anbieter und Tarif).
Noch ein Hinweis: Die Gesellschaften bieten auch Sonderverträge für Singles und junge Leute bis 25 Jahre an. In der Regel können dann keine weiteren Personen im Vertrag mitversichert werden. Auch für Personen ab 60 Jahre gibt es spezielle Seniorentarife.
Der § 828 im Bürgerlichen Gesetzbuch regelt die Haftung von Minderjährigen. Kinder unter sieben Jahren sind für die von ihnen verursachten Schäden grundsätzlich nicht verantwortlich. Bei Verkehrsangelegenheiten haften Kinder erst ab dem zehnten Lebensjahr. Kinder zwischen sieben und 18 Jahren haften nur, wenn sie die nötige geistige Einsichtsfähigkeit haben. Kinder ab 18 Jahren sind für Schäden, die sie verursacht haben, selbst voll verantwortlich.
... Schäden gegenüber Verwandten. Aber nur, wenn diese nicht im selben Haushalt wie der Versicherte leben.